CLOUD Act, FISA und Co.: Wann EU-Rechenzentren europäischen Daten keinen Schutz bieten

Die Speicherung von Unternehmensdaten in europäischen Rechenzentren US-amerikanischer Anbieter schließt einen Zugriff durch US-Behörden nicht aus. Ein Rechtsgutachten der Universität Köln, dass im Auftrag des Bundesinnenministeriums erstellt und im Dezember 2025 veröffentlicht wurde, bestätigt, dass US-Behörden weitreichenden Zugriff auf in Europa gespeicherte Cloud-Daten haben.

Der physische Speicherort der Daten ist nach US-Recht irrelevant. Entscheidend ist die Kontrolle über die Daten. Das gilt für Microsoft, Amazon AWS, Google Cloud – und unter Umständen auch für europäische Unternehmen mit relevanten US-Geschäftsbeziehungen.

Für der DSGVO unterliegende Unternehmen entsteht daraus ein strukturelles Compliance-Problem. Standardvertragsklauseln, EU-Rechenzentrum-Zertifikate und das EU-US Data Privacy Framework können dieses Problem nicht lösen.

Sachverhalt
Das erwähnte Gutachten bestätigt was unter Datenschützern hinlänglich bekannt ist: europäische Daten, die von US-Unternehmen oder deren europäischen Tochtergesellschaften in der EU gehostet werden, unterliegen weiterhin und unverändert dem quasi uneingeschränkten Zugriff durch US-Behörden.

Darüberhinausgehend schließt das Gutachten sogar nicht aus, dass selbst europäische Unternehmen, die über Ihre Niederlassungen in den USA tätig sind, von US-Behörden aufgefordert wenn nicht „gezwungen“ werden könnten, in der EU gespeicherte Daten herauszugeben.

US-Überwachungsgesetze und -Regulierungen wie der CLOUD Act (Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act von 2018), der FISA Section 702 (Foreign Intelligence Surveillance Act), der Stored Communications Act (SCA) oder die Executive Order 12333 verschaffen den US-Behörden umfassende Möglichkeiten, dem US-Recht unterfallende Unternehmen zur Herausgabe von Daten zu „zwingen“, bzw. selbst Zugriff auf Daten – auch im Ausland – von Nicht-US-Bürgern zu nehmen.

Datenschutzrechtliche Einordnung
Die neuerlichen Ergebnisse des Gutachtens werfen ein Schlaglicht auf das EU-US Data Privacy Framework (DPF), welches nach dem Scheitern des Privacy Shields an sich ein angemessenes Datenschutzniveau schaffen sollte. Dass dieses Ziel erreicht wurde, ist angesichts der Zugriffs- und Überwachungsmöglichkeiten sicher fraglich.

Dementsprechend hatte die Datenschutzorganisation NOYB von Max Schrems bereits vor einiger Zeit angekündigt, ähnlich wie gegen Safe Harbour und Privacy Shield, auch das DPF gerichtlich anzugreifen. Ein drittes Schrems-Urteil ist daher nicht auszuschließen.

Solange US-Anbieter technisch in der Lage und rechtlich verpflichtet bleiben, Zugriff auf europäische Daten zu nehmen, bleibt der Einsatz US-amerikanischer Dienstleister zu Verarbeitung personenbezogener Daten von Europäern aus datenschutzrechtlicher Sicht problematisch und unter dem Aspekt der digitalen Souveränität äußerst fraglich.

Handlungsempfehlung
Unternehmen, die US-Cloud-Dienste einsetzen, sollten folgende Maßnahmen prüfen und dokumentieren:
  • Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchführen oder aktualisieren
    Beim Einsatz von US-Dienstleistern ist die Durchführung einer DSFA nicht optional, sondern rechtlich verpflichtend. Dabei müssen die Zugriffsmöglichkeiten und Herausgabepflichten auf Basis der verschiedenen US-Regelungen explizit geprüft werden.
  • Durchführung einer Datentransfer-Folgenabschätzung (Data Transfer Impact Assessment, DTIA oder TIA), welche die US-Regelungen und die tatsächliche Handhabung dieser Regelungen berücksichtigt.
  • Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen prüfen und ggf. anpassen
  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung mit ausschließlicher Schlüsselverwaltung durch den Auftraggeber (Customer-Managed Keys) reduziert das Zugriffsrisiko faktisch – schließt es aber nicht rechtlich aus.
  • Cloud-Strategie risikoorientiert überprüfen
    Für besonders schutzwürdige Daten (Geschäftsgeheimnisse, Gesundheitsdaten, anwaltliche Kommunikation) sollte der Einsatz europäischer Anbieter ohne US-Konzernbindung geprüft werden.
  • Dokumentation updaten und Rechenschaftspflicht erfüllen
    Unternehmen sollten ihre Entscheidung, US-Dienstleister einzusetzen, inklusive Risikoabwägung nachvollziehbar dokumentieren.
Beratungsbedarf?
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Quellenangaben
Rechtsgutachten der Universität Köln (Stand März 2025, veröffentlicht Dezember 2025): Rechtsgutachten zur US-Rechtslage zum weltweiten Datenzugriff durch US-Behörden bei Nutzung von Cloud-Diensten (FragDenStaat)

Heise online (10. Dezember 2025): Gutachten: US-Behörden haben weitreichenden Zugriff auf europäische Cloud-Daten

Security Insider (Dezember 2025): US-Recht gefährdet Datensouveränität trotz EU-Rechenzentren

RaKöllner (10. Dezember 2025): Gutachten der Universität zu Köln zum US Behördenzugriff auf EU Daten

Stiftung Datenschutz – DatenschutzWoche (15. Dezember 2025): DatenschutzWoche 15.12.2025 – Kölner Gutachten und DSK-Beschlüsse

Borns IT- und Windows-Blog (11. Dezember 2025): Gutachten belegt: Europäische Cloud-Inhalte sind vor US-Zugriff ungeschützt

Anhörung des französischen Senats (10. Juni 2025): Geheimdienste und Zugriff auf Microsoft Cloud – Aussage des Microsoft-Legal-Vertreters in Frankreich

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